Drohnen sind nicht nur ein boomender Freizeittrend, sie gewinnen auch im gewerblichen Bereich immer stärker an Bedeutung. In Deutschland sind aktuell mehr als 430.000 Drohnen im Einsatz. Davon sind 385.000 Kopter in privatem Besitz und circa 45.000 Fluggeräte werden kommerziell genutzt.
Drohnen werden technisch immer ausgereifter, preiswerter und bieten Piloten, die Freude an Luftaufnahmen oder Videos haben faszinierende Möglichkeiten. Nur, je mehr Drohnen in den Himmel steigen, umso größer ist aber auch die Gefahr, dass sie abstürzen können oder Unfälle verursachen.
Deshalb hat der Gesetzgeber in Deutschland eine Haftpflichtversicherungspflicht für Drohnen erlassen. Diese gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Drohnenpiloten.
Vor dem ersten Start sollte sich jeder Drohnenpilot um den vorgeschriebenen Versicherungsschutz bemühen, um im Schadenfall vor den finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls umfassend abgesichert zu sein. Entscheiden Sie sich am besten gleich für einen namhaften Luftfahrtversicherer. Warum? Das möchten wir nachfolgend gerne näher erläutern.
Welche einheitlichen Gesetzte für Drohnenpiloten in Deutschland und der EU gelten, steht in der EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746). Es handelt sich hierbei um Grundregeln für alle EU-Länder. Weiterhin gelten aber auch länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU, die es zusätzlich zu beachten gilt.
Was Drohnenpiloten alles beachten müssen, können Sie auf unserer Website www.drohnen-versicherung.com nachlesen.
Vor dem ersten Start sollte sich jeder Drohnenpilot um den vorgeschriebenen Versicherungsschutz bemühen, um im Schadenfall vor den finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls umfassend abgesichert zu sein. Entscheiden Sie sich am besten gleich für einen namhaften Luftfahrtversicherer. Warum? Das möchten wir nachfolgend kurz erläutern.
In der Regel reicht eine Privat-Haftpflichtversicherung nicht aus, weil der Betrieb einer Drohne in Deutschland der Gefährdungshaftung unterliegt, d. h. es besteht eine Schadenersatzpflicht einem Dritten gegenüber, auch wenn kein Verschulden des Piloten vorliegt. Das gilt auch für Spielzeugdrohnen.
Bei der luftverkehrsrechtlichen Drittschadenhaftung gemäß § 33 des Luftverkehrsgesetzes handelt es sich um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht, welche in der Betriebsgefahr des Luftfahrzeuges begründet ist. Freizeitpiloten sind sich darüber oft nicht bewusst. Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass eine private Haftpflichtversicherung ein Schadenereignis mit einer Drohne automatisch übernimmt, wenn der Pilot nicht schuldhaft daran beteiligt war.
Wie die Haftungsfrage in diesem Fall geregelt ist, können Sie ausführlich in unserem Blogbeitrag „Was bedeutet Gefährdungshaftung eigentlich?“ nachlesen. Anhand eines Beispiels wird das Thema eingehend erläutert. Hier geht es zum Beitrag Drohnen und Gefährdungshaftung
Wird eine dritte Person oder Sache durch den Betrieb einer Drohne beschädigt oder verletzt, prüft der Versicherer zunächst, ob eine gesetzliche Haftung gegenüber der geschädigten Person vorliegt oder nicht. Besteht kein gesetzlicher Haftungsanspruch, wird die Schadenersatzforderung abgelehnt. Besteht ein Haftungsanspruch, wird die Entschädigungshöhe ermittelt bzw. verhandelt und an den Geschädigten ausgezahlt.
Die Drohnen-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie schützt den Drohnenhalter vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn dieser Person durch den Betrieb der Drohne ein Schaden entstanden ist.
Eine Drohnen-Kasko-Versicherung versichert Schäden an der Drohne selbst, zum Beispiel bei einem Absturz. Der Abschluss einer Drohnen-Kasko-Versicherung ist eine freiwillige Absicherung, hier besteht keine Versicherungspflicht.
Die Versicherungtarife der einzelnen Drohnenversicherung Anbieter beinhalten unterschiedliche Selbstbehalte. Ohne Selbstbehalt ist beispielsweise die R+V Drohnen-Haftpflichtversicherung und HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung erhältlich. Andere Tarife sehen Selbstbeteiligungen bis zu 250 EUR vor
Die Selbstbeteiligung bei einer Drohnen-Kaskoversicherung bewegt sich je nach Versicherer mindestens zwischen 100 € und 250 € je Schadenfall.
Je nach Art der Antragstellung kann ein sofortiger Versicherungsbeginn für die Drohnen-Haftpflichtversicherung und Drohnen-Kaskoversicherung erfolgen. Selbstverständlich kann auch ein in der Zukunft liegender Versicherungsbeginn im Antrag angegeben werden. Zurückdatieren ist nicht möglich! Die Versicherungsbestätigung, die immer mitgeführt werden muss, wird dem Versicherungsnehmer in der Regel vorab per E-Mail zugestellt. Die Versicherungspolice samt der Versicherungsbedingungen wird meist per Post versendet.
Die Vertragslaufzeit einer Drohnen-Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
Wie vorab erwähnt, beträgt die Laufzeit ein Jahr. Wer seinen Kopter nur in der Urlaubszeit für einen Tag (24 Stunden), sieben Tage oder vier Wochen nutzen möchte, für den bietet die HDI einen Kurzzeittarif oder Schnuppertarif an. Der Versicherungsabschluss kann für Privatpersonen oder Gewerbetreibende beantragt werden. Die Versicherungssumme, ohne Selbstbehalt, beträgt generell 3 Millionen Euro. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf weltweite Deckung (außer US-Territorien und Kanada). Nach Abschluss der Antragstellung kann die Beitragszahlung über SEPA-Lastschrift, Paypal, VISA, American Express oder Mastercard erfolgen. Der Vertrag erlischt automatisch nach Ablauf der Versicherungsdauer.